Schülerschaft

  • Schüler*innen aus der  Kinderklinik des St. Marienhospitals (nur vereinzelt)

Wir unterrichten schulpflichtige Kinder und Jugendliche, bei denen ein mindestens vierwöchiger Krankenhausaufenthalt zu erwarten ist. Der Unterricht in den Räumen der Rurkreisschule (vereinzelt auch im Krankenzimmer )  soll die Voraussetzung schaffen, trotz Krankheit mit Freude und Erfolg zu lernen und nach Möglichkeit den Anschluss an den Leistungsstand des entsprechenden Jahrgangs an der  Heimatschule zu halten. Die Lehrkraft bringt ein Stück Alltag und Ablenkung ins Krankenhausleben, wodurch der Heilungsprozess unterstützt werden soll. Umfang und Inhalt richten sich nach der individuellen Situation der dortigen Schüler*innen. Vorrangig werden die Fächer Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen unterrichtet.

  • Schüler*innen aus  der Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)

In der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie am St. Marien-Hospital Düren-Birkesdorf werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche behandelt, deren Krankheitsbilder dem psychiatrischen oder psychosomatischen Behandlungsspektrum zuzuordnen sind. Vielfach haben diese Kinder und Jugendliche  Probleme in ihrem Selbstwahrnehmungsvermögen, oft auch  in ihrem Sozial- und Kommunikationsverhalten. Oft sind hiervon unterschiedliche Lebensbereiche und zwischenmenschlichen Begegnungsfelder berührt.  Im Rahmen des tagesklinischen Aufenthaltes werden mit Hilfe der zuständigen Ärztinnen , Therapeut*innen und den Lehrer*innen individuell zugeschnittene ganzheitliche Behandlungsansätze entwickelt und erprobt.

  • Schüler*innen aus dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)
    Schüler*innen, die im SPZ behandelt werden, fallen in ihren Heimatschulen oft durch massive Unterrichtstörungen auf. So zeigen sie ein aggressives Verhalten  gegenüber Mitschüler*innen und Lehrer*innen,  gefährden sich und ihre Mitschüler*innen oder verweigern grundsätzlich die Unterrichtsmitarbeit. Manchmal werden diese Schüler*innen in ihrer Heimatschule deshalb auch vom Unterricht ausgeschlossen.
    Manche Schüler*innen verhalten sich wiederum eher ängstlich, schüchtern und rückzüglich. Nicht selten bleiben diese Schüler*innen dem Unterricht fern, weil sie sich gemobbt fühlen und hierüber Ängste entwickelt haben. Anderen  fällt es morgens schwer, sich von Zuhause zu lösen, möchten dann lieber bei ihren Eltern  bleiben und gar nicht zur Schule gehen.
    Alle Schüler*innen benötigen eine verständnisvolle, behutsame und schrittweise  Begleitung beim schulischen Rückführungsprozess.
    Oft ist ihre Verweildauer an der Rurkreisschule über mehrere Monate.


    Anmerkungen zum Hausunterricht
    Das Schulgesetz des Landes NRW sieht vor, dass Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können, Zuhause unterrichtet werden.  Dabei richten sich Umfang und Intensität nach der Befindlichkeit des Kindes / Jugendlichen.
    Die Eltern stellen, unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens, einen Antrag bei der  Heimatschule. Diese leitet diesen Antrag zur endgültigen Entscheidung dann weiter an die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
    Wird der Antrag positiv beschieden, so ist im Schulgesetz die Übernahme des Hausunterrichts durch eine Lehrkraft der Heimatschule vorgesehen.
    Siehe:
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Kranke/Hausunterricht/index.html