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Schulabsentismus  (Leitfaden des Kreises Düren)

Schulabsentismus (Unterstützungsangebote im Kreis Düren)

Umgang mit psychischen und somatischen Erkrankungen im schulischen
Kontext 
(Erläuterungen und Tipps der Bildungsregion Berlin-Brandenburg)

Erläuterungen

Martinusaktion
Jedes Jahr nimmt die Rurkreisschule  in Kooperation mit der Grundschule Aldenhoven in der Vorweihnachtszeit an der sog. Martinusaktion teil. Diese Aktion unterstützt Kinderprojekte auf der ganzen Welt.
Bisher:
Den Startpunkt  im November bildete bisher immer die Martinusbasareröffnung im Foyer des Pflegebildungszentrums (Eingang Eintrachtstraße). Dort wurden die im Projektunterricht zuvor liebevoll angefertigten,  weihnachtlichen Geschenkartikel der Schüler* und Lehrkräfte zu fairen Preisen zum Verkauf angeboten.
zukünftige Änderung:
Zukünftig, auch Corona geschuldet, verzichten wir auf diese groß angelegte Eröffnungsfeier, bieten aber in gewohnter Weise  selbst erstellte Geschenkartikel in einem etwas kleineren Rahmen im Foyer des Pflegebildungszentrums an unserem Verkaufsstand an.
Vom 17.11.2021 bis zum 22.12.2021 werden auch wieder mittwochs zwischen  9.45 Uhr und 10.30 Uhr frisch zubereitete  Waffeln  zum Verkauf angeboten. Erwachsene zahlen 1,00 € / Kinder 0,50 €.
Der Verkaufserlös fließt gemeinsam mit den Einnahmen des Geschenkartikelverkaufserlöses je zur Hälfte dem jeweiligen Kinderprojekt  bzw. dem Förderverein des St. Marienhospitals Birkesdorf zu.
Der Förderverein unterstützt uns dann wiederum großzügig bei Ausflügen und anderen außerschulischen Unternehmungen.

Im Schulahr 2023/24 findet kein Martinusmarkt statt, weil große Umbaumaßnahmen im Marienhospital dies nicht zu lassen.

Schulkonferenz
Im Rahmen der Schulmitwirkung setzt sich die Schulkonferenz aus  drei Vertreter*innen des Lehrerkollegiums und, stellvertretend für Eltern und Schüler*innen,  aus weiteren Vertreter*innen der unmittelbaren Verbundpartner: Kinderklink, KJP und SPZ sowie dem  Schulleiter zusammen.

Schülertransport:
Grundschüler*innen und auch ältere Schüler*knnen aus dem SPZ, die aus Krankheitsgründen nicht alleine bzw. mit dem ÖPNV anreisen können,  haben die Möglichkeit, vom Taxiunternehmen Breuer abgeholt und zurückgebracht zu werden.  Diese Transportkosten werden vom Kreis Düren übernommen.

Hausunterricht (s. Hompage des MSB)
„Anspruch auf Hausunterricht haben Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen ihre Schule nicht besuchen können. Auch Schülerinnen und Schüler, die wegen einer lange andauernden Erkrankung den Unterricht ihrer Schule an mindestens einem Tag in der Woche langfristig und regelmäßig versäumen müssen, haben Anspruch auf Hausunterricht. Ebenso können schwangere Schülerinnen vor und nach der Geburt in den Fristen entsprechend dem Mutterschutzgesetz Hausunterricht erhalten bzw. auch während der Schwangerschaft, soweit sie nach ärztlicher Bescheinigung die Schule nicht besuchen können.

Eltern können unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens Hausunterricht bei der bisher besuchten Schule beantragen. Das Schulamt entscheidet über diesen Antrag und den Umfang des Hausunterrichts und bestimmt in der Regel die bisher besuchte Schule zur Erteilung des Hausunterrichts.

Für den Hausunterricht kommt die Lehrerin oder der Lehrer zur kranken Schülerin oder zum kranken Schüler nach Hause und erteilt dort den Unterricht nach den Bestimmungen der §§ 43 bis 46 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF). Der Unterricht richtet sich nach den Vorgaben für den Unterricht der Stammschule. In der Regel beschränkt er sich auf die Fächer, die in der Schule mit mindestens drei Wochenstunden unterrichtet werden (Kernfächer) oder ein Fach einer Prüfung sind.

Am Ende eines Schuljahres und bei Beendigung des Hausunterrichts erstellen die Lehrerinnen und Lehrer, die den Hausunterricht erteilt haben, eine zusammenfassende Beurteilung über den Bildungsstand und die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers. Kehren die Schülerinnen und Schüler in die bisher besuchte Schule zurück, so nehmen sie in der Regel probeweise bis zum nächsten Zeugnistermin am Unterricht der Jahrgangsstufe teil, nach deren Anforderungen sie oder er im Hausunterricht zuletzt unterrichtet worden ist. Nach der Probezeit entscheidet die Versetzungskonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler erfolgreich in der Klasse mitarbeiten kann.“