Unterricht und individuelle Förderung

Für eine pädagogische Positionsbestimmung erwies sich eine KMK-Empfehlung (aus dem Jahre 1994) als hilfreich: „Sonderpädagogischer Förderbedarf lässt sich nicht allein von schulfachbezogenen Anforderungen her bestimmen; seine Klärung und Beschreibung müssen das Umfeld des Kindes bzw. Jugendlichen einschließlich und die persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Zukunftserwartungen gleichermaßen berücksichtigen“.

Erkrankungen von Schülern*innen führen häufig zu veränderten Lernbedingungen. Vor dem Hintergrund schulischer Anforderungen gilt es, die Bedeutung einer Erkrankung für die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen und dessen Bildungsweg zu erkennen und die daraus resultierenden besonderen Bedingungen für das Lernen bereitzustellen. Dabei bedarf es interdisziplinärer Abstimmung.

Die individuelle Förderung eines/r jeden Schüler*in ist eine zentrale Forderung jeder Schule und  wesentliche Aufgabe. Dieser Aufgabe haben wir uns als Klinikschule in besonderer Weise zu stellen.
An der Rurkreisschule sind Unterrichtsplanung und Durchführung  einerseits durch die Heterogenität der Schülerschaft  und andererseits durch die  Interaktionsbesonderheiten aufgrund der unterschiedlichen Krankheitsbilder  der einzelnen Schüler*innen  determiniert.

Schüler*innen der Rurkreisschule benötigen somit eine Förderung im Rahmen von Unterricht, der sowohl individualisierende,  sozialisierende und lebensvorbereitende Aspekte beinhalten sollte.